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Hausnotruf: So bekommen Sie den Zuschuss der Pflegekasse

Von Sento-Team · Stand:

Ein Hausnotruf kostet jeden Monat Geld. Wer einen Pflegegrad hat, bekommt dafür unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss der Pflegekasse. Hier steht, wer Anspruch hat und wie Sie ihn bekommen.

Kurz gesagt

Die Pflegekasse zahlt für einen anerkannten Hausnotruf seit dem 1. April 2026 einen Zuschuss von 27 Euro netto im Monat (vorher 25,50 Euro). Anspruch haben Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die allein leben oder über weite Teile des Tages allein sind. Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse; oft übernimmt das der Hausnotruf-Anbieter.

Wer hat Anspruch?

  • Pflegegrad: Ein anerkannter Pflegegrad, schon ab Pflegegrad 1. Der Zuschuss ist in allen Pflegegraden gleich hoch.
  • Wohnsituation: Die Person lebt allein oder ist über weite Teile des Tages allein.
  • Bedarf: Im Notfall, etwa nach einem Sturz, könnte sie sonst keine Hilfe holen.

Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss; der Hausnotruf muss dann selbst bezahlt werden. Einen Pflegegrad beantragen Sie ebenfalls bei der Pflegekasse. Beratung dazu bieten die Pflegestützpunkte vor Ort.

Welche Geräte werden bezuschusst?

Bezuschusst wird ein Hausnotrufsystem, das als Pflegehilfsmittel anerkannt ist (Produktgruppe 52 im Pflegehilfsmittelverzeichnis). Dazu gehört eine Zentrale, die rund um die Uhr erreichbar ist. Zusätzliche Geräte wie Sturzsensoren, Rauchmelder oder Notrufuhren für unterwegs sind in der Regel nicht abgedeckt und kosten extra.

So läuft der Antrag ab

  1. Anbieter wählen. Fragen Sie nach, ob das gewünschte Paket als Pflegehilfsmittel anerkannt ist und was es über den Zuschuss hinaus kostet.
  2. Antrag stellen. Der Antrag geht an die Pflegekasse. Viele Anbieter haben ein Formular und schicken es für Sie ein.
  3. Genehmigung abwarten. Die Pflegekasse prüft Pflegegrad und Wohnsituation. Häufig rechnet der Anbieter danach direkt mit ihr ab.
  4. Mehrkosten prüfen. Liegt der Monatspreis über dem Zuschuss, zahlen Sie die Differenz selbst.

Und die Kosten, die übrig bleiben?

Unter Umständen lassen sich selbst getragene Kosten eines Hausnotrufs steuerlich geltend machen. Ob das in Ihrem Fall geht, klären Sie am besten mit einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein.

Was ist mit Sento?

Sento ist in Entwicklung. Ob und wie die Pflegekasse sich an den Kosten beteiligen kann, klären wir derzeit. Einen Zuschuss können wir deshalb heute nicht zusagen. Wer sich als Pilotfamilie meldet, erfährt es als Erstes.

Quellen: DRK Hausnotruf, Erhöhung des Pflegekassenzuschusses 2026; GKV-Spitzenverband, Produktgruppe 52; § 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel). Keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Welche Notrufsysteme es gibt und für wen sie passen, lesen Sie im Artikel Hausnotruf, Notrufuhr oder Sensor.

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  • Keine Gesundheitsdaten nötig
  • Unverbindlich, Abmeldung jederzeit
  • Wir melden uns persönlich, nicht automatisiert

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